Am Ende jeder Abschlussarbeit unterschreibst du in der Regel eine Eigenständigkeitserklärung: dass du keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet hast. Wer bei der Auswertung von Interviews KI eingesetzt und das nicht angegeben hat, unterschreibt damit etwas Falsches — und je nach Prüfungsordnung kann das als Täuschungsversuch gewertet werden.
Die gute Nachricht: Offenlegen ist nicht kompliziert, und eine sauber dokumentierte KI-Unterstützung wirkt in der Begutachtung eher souverän als verdächtig. Dieser Artikel zeigt, was du wo angibst — speziell für qualitative Auswertungen, bei denen die üblichen Leitfäden zu ChatGPT und Textproduktion wenig helfen.
Zuerst: Was gilt an deinem Institut?
Die Regeln unterscheiden sich zwischen Hochschulen, Fakultäten und oft sogar Lehrstühlen. Manche verbieten KI für bestimmte Teile der Arbeit, viele erlauben sie mit Offenlegung, einige empfehlen konkrete Werkzeuge. Bevor du irgendetwas formulierst, prüfe drei Quellen:
- die Prüfungsordnung bzw. Satzung deines Studiengangs,
- Leitfäden oder KI-Richtlinien deines Instituts (oft unter "Lehre" oder "Abschlussarbeiten" verlinkt),
- deine Betreuungsperson — am besten schriftlich, mit einem Satz dazu, für welchen Arbeitsschritt du welches Werkzeug einsetzen willst.
Ein gutes Beispiel dafür, wie so eine Richtlinie aussehen kann, ist die AI- und Software-Policy des Instituts für Nonprofit Management der WU Wien: Sie ermutigt ausdrücklich zum Einsatz geeigneter Werkzeuge, verlangt aber ein eigenes Hilfsmittelverzeichnis und empfiehlt Werkzeuge nach Arbeitsschritt.
Zitieren oder offenlegen?
Die beiden werden oft verwechselt. Die Faustregel, die sich an vielen Instituten durchsetzt:
- Zitieren nur dann, wenn ein konkreter KI-Output selbst Gegenstand deiner Arbeit ist — etwa wenn du untersuchst, wie ein Sprachmodell auf bestimmte Fragen antwortet.
- Offenlegen in allen anderen Fällen, in denen KI ein Werkzeug war: bei der Transkription, beim Codieren, bei der sprachlichen Überarbeitung. Das geschieht im Methodenteil und im Hilfsmittelverzeichnis, nicht im Literaturverzeichnis.
Das Hilfsmittelverzeichnis für eine qualitative Arbeit
Ein Hilfsmittelverzeichnis steht meist nach dem Literaturverzeichnis und nennt für jedes Werkzeug den Zweck und die betroffenen Teile der Arbeit. Für eine Interviewstudie könnte es so aussehen:
| Hilfsmittel | Verwendungszweck | Betroffene Teile |
|---|---|---|
| [Transkriptionswerkzeug] | Automatische Transkription der Interviews, anschließend manuelle Korrektur anhand der Audiodateien | Datenaufbereitung (Kap. 3.3), Anhang |
| [Werkzeug zur Pseudonymisierung] | Ersetzen von Namen, Orten und Organisationen durch Platzhalter; jede Ersetzung manuell geprüft | Datenaufbereitung (Kap. 3.3) |
| [QDA-Werkzeug mit KI-Unterstützung] | Erster Entwurf des Kategoriensystems; Codierung des Gesamtmaterials mit dem überarbeiteten Kategoriensystem | Auswertung (Kap. 3.4), Ergebnisse (Kap. 4) |
| Zotero | Literaturverwaltung und Zitation | Gesamte Arbeit |
| DeepL Write | Sprachliche Korrektur | Gesamte Arbeit |
Wichtig ist die Präzision der mittleren Spalte. "Auswertung" allein sagt nichts. "Erster Entwurf des Kategoriensystems" sagt genau, was das Werkzeug getan hat — und impliziert, was du danach selbst getan hast.
Was in den Methodenteil gehört
Das Hilfsmittelverzeichnis listet. Der Methodenteil erklärt. Vier Fragen sollte er beantworten:
- Welcher Arbeitsschritt? Transkription, erste Kategorienbildung, Codierung des Gesamtmaterials — nicht pauschal "die Auswertung".
- Welches Werkzeug? Name, und wenn bekannt, der Anbieter des zugrunde liegenden Sprachmodells und wo die Daten verarbeitet wurden.
- Wie hast du geprüft? Zum Beispiel: jede Codierung anhand des wörtlichen Belegs kontrolliert, nicht zugeordnete Stellen manuell gesichtet, einen Teil des Materials selbst codiert und verglichen.
- Was blieb bei dir? Überarbeitung des Kategoriensystems, Interpretation, Rückbindung an die Theorie.
Die Transkripte wurden vor der Auswertung pseudonymisiert. Ein erster Entwurf des Kategoriensystems wurde KI-gestützt erstellt ([Werkzeug]; Verarbeitung in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor). Der Entwurf wurde von der Verfasserin/dem Verfasser geprüft und überarbeitet: Kategorien wurden zusammengeführt, Definitionen geschärft und Kodierregeln ergänzt. Mit der finalen Fassung wurde das Gesamtmaterial codiert; jede Codierung ist durch eine wörtliche Textstelle belegt und wurde stichprobenartig kontrolliert, nicht zugeordnete Stellen wurden vollständig manuell gesichtet. Interpretation und Diskussion der Ergebnisse erfolgten ohne KI-Unterstützung.
Passe jeden Satz an das an, was du tatsächlich getan hast. Ein Methodenteil, der mehr Prüfung behauptet, als stattgefunden hat, ist schlimmer als einer, der ehrlich weniger beschreibt.
Der Datenschutz-Teil, der oft fehlt
Wer Interviewdaten mit einem Online-Werkzeug verarbeitet, gibt personenbezogene Daten an einen Dienstleister weiter. Das muss zu dem passen, was deine Befragten in der Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Drei Punkte solltest du klären und im Methodenteil oder Ethikantrag nennen können:
- Wurden die Daten vor dem Hochladen pseudonymisiert?
- Wo werden sie verarbeitet — in der EU oder außerhalb?
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), und werden die Daten zum Training von Modellen verwendet?
Mehr dazu in den Artikeln Interviews mit KI auswerten und DSGVO und Transkripte anonymisieren.
Was du vermeiden solltest
- Rohdaten in einen Consumer-Chatbot kopieren. Datenschutzrechtlich die schwächste Variante, und du kannst danach nicht mehr belegen, was mit den Daten passiert ist.
- Zitate von der KI "glätten" lassen. Ein Zitat im Ergebnisteil muss wörtlich im Transkript stehen. Ein sprachlich geglättetes Zitat ist eine Erfindung, auch wenn es gut gemeint war.
- Interpretation auslagern und schweigen. Der Diskussionsteil ist deine Eigenleistung. Wenn ein Werkzeug dort mitgeschrieben hat, gehört das offengelegt — und es ist meistens der Teil, bei dem Betreuende am wenigsten Spielraum lassen.
Checkliste vor der Abgabe
- Regeln von Prüfungsordnung, Institut und Betreuung geprüft
- Jedes KI-Werkzeug im Hilfsmittelverzeichnis, mit konkretem Zweck
- Methodenteil beantwortet: welcher Schritt, welches Werkzeug, wie geprüft, was blieb bei mir
- Pseudonymisierung, Verarbeitungsort und AVV benannt
- Alle Zitate im Ergebnisteil wörtlich im Transkript auffindbar
- Eigenständigkeitserklärung passt zu dem, was du angegeben hast
Fazit
KI bei der qualitativen Auswertung einzusetzen ist an vielen Instituten erlaubt. Problematisch wird es, wenn es niemand erfährt. Ein präzises Hilfsmittelverzeichnis und ein Methodenteil, der die vier Fragen beantwortet, machen aus einem Risiko eine nachvollziehbare methodische Entscheidung.
Themera ist auf genau diese Dokumentierbarkeit gebaut: Verarbeitung in der EU, Pseudonymisierung vor der Analyse, ein wörtlicher Beleg zu jeder Codierung und eine Anzeige der Stellen, die nicht codiert wurden. Beispielanalyse ansehen oder mit eigenem Material testen — drei Analysen kostenlos, ohne Kreditkarte.